Schullandheim ZöthenHausordnung |
![]() |
Wir begrüßen unsere Gäste und freuen uns, daß Sie zu uns nach Zöthen gekommen sind. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu gestalten und wir wollen alles tun, damit Sie sich bei uns wohl fühlen und unser Haus weiterempfehlen.
Damit ein reibungsloser Ablauf gesichert ist, wollen wir Ihnen hier sagen, welche Hausordnung dazu notwendig ist:
Grundstücksgrenzen:
Die Grenzen unseres Grundstückes werden Ihnen am Anreisetag genau bekanntgegeben. Wir bitten Sie, die benachbarten Grundstücke nicht zu betreten, Ihnen steht aber auf heimeigenen Gelände ausreichend Platz zur Verfügung.
Kinder die an einem Reitkurs teilnehmen, dürfen das Gelände nur nach Abmeldung bei der Heimleitung verlassen. Bei Schulen und geschlossenen Gruppen liegt die Aufsichtspflicht beim Lehrer.
Zimmerbelegung:
Bei der Ankunft im Schullandheim werden die zu bewohnenden Zimmer zugewiesen. Wir bitten andere Zimmer, ob belegt oder nicht belegt, nicht zu betreten.
Die im oberen Stockwerk angebrachten Fenstergitter sind als Schutz und nicht als Klettergerüst oder Wäscheleine gedacht. Es ist absolut verboten sich auf die Fensterbretter zu stellen! Müll und sonstige Gegenstände dürfen auch nicht aus den Fenstern geworfen werden.
Die Betten und Schränke dürfen nicht verrückt werden, es besteht die Gefahr daß dadurch die PVC-Böden beschädigt werden, wodurch hohe Kosten entstehen können.
Die Räumlichkeiten sind in Ordnung zu halten und bei der Abreise besenrein zu übergeben. Die Reinigung der Räume durch unsere Mitarbeiter ist nur möglich, wenn der Boden frei ist. Etwaige Schäden sind umgehend bei der Heimleitung zu melden.
Bettwäsche:
Die Betten sind bei Ankunft unter Anleitung des Heimpersonals und der Lehrkräfte ordentlich zu beziehen und am Abreisetag wieder auszuziehen. Schmutzige Bettwäsche bei den Mitarbeitern abgeben.
Einlaß:
Das Hauptportal ist meist abgeschlossen. Benutzen Sie bitte den unteren Eingang auf der Rückseite des Hauses.
Betreten von Gebäuden, Stallungen, Scheunen und Tiergehegen:
Sämtliche Gebäude, Stallungen, Scheunen und Tiergehege dürfen nur in Begleitung eines unserer Mitarbeiter betreten werden. Ganz besonders wird in diesem Zusammenhang auf Unfallgefahren hingewiesen.
Tiergehege und Stallungen dienen dem Schutz der Tiere genauso, wie dem Schutz unserer Gäste. Obwohl unsere Tiere an Menschen gewöhnt sind, müssen wir ausdrücklich darum bitten, nur in Begleitung eines unserer Mitarbeiter Kontakt mit unseren Tieren aufzunehmen.
Wir bitten die Gruppenleiter ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, genauso wie die Strohbergehallen absolut tabu sind um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Für eventuelle Schäden haften die Gruppenbetreuer.
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf unsere Blumenbeete und benutzen Sie die vorhandenen Wege.
Spiel- und Sportplätze:
Zum Fußballspielen steht der offene Reitplatz (Sandplatz) zur Verfügung. Bei Regen und schlechtem Wetter kann auch die Reithalle nach Rücksprache mit der Heimleitung für Sport und Spiel genutzt werden. Da die Fenster noch nicht vergittert sind, ersuchen wir darum, dafür zu sorgen, daß keine Glasschäden entstehen. In der unteren, der "Rosenhalle" ist Fußball- oder Volleyballspielen nicht gestattet.
Schuhe und Jacken:
Im Keller stehen Schuhregale. Im Heim sind Hausschuhe zu tragen, das Erdgeschoß und der 1. Stock dürfen mit Straßenschuhen oder Stiefeln nicht betreten werden.
Stallkleidung, nasse und schmutzige Kleidung dürfen nicht mit auf die Zimmer genommen werden. Im Keller steht auch dafür eine Garderobe zur Verfügung.
Füttern von Tieren:
Aus Sicherheitsgründen ist das Füttern von allen Tieren nur unter Aufsicht und auf ausdrückliche Genehmigung in Begleitung des Mitarbeiters erlaubt.
Halten Sie sich strikt an diese Empfehlung, da sie nicht nur zum Schutz unserer Gäste, sondern auch zum Schutz unserer Tiere ausgesprochen wird.
Futterzeiten:
An der Fütterung unserer Tiere durch Frau Conny Unger kann teilgenommen werden. Die Futterzeiten werden bekanntgegeben oder sind zu erfragen bei unseren Mitarbeitern. Den Anordnungen der Tierbetreuer ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Ruhezeiten unserer Tiere bitten wir unbedingt einzuhalten.
Verpflegung:
Am Anreisetag wird Ihnen Frau Puppe den Speiseplan bekanntgeben, der jedoch auf Wunsch noch abgeändert werden kann, was jedoch sofort nach Bekanntgabe erfolgen muß, da die Lebensmittel eingekauft werden müssen.
Tischdienst:
Der Tischdienst wird von den Betreuern individuell geregelt. Geschirr und Besteck stehen im Speisesaal in den Schränken zur Verfügung. Nach den Mahlzeiten sind die Tische komplett abzuräumen und zu reinigen. Speisereste bitte in der Küche abgeben.
| Essenszeiten: | |
| Frühstück | 8.00 Uhr |
| Mittagessen | 12.00 Uhr |
| Abendessen | 18.00 Uhr |
Nachtruhe:
Nachtruhe gilt ab 21 Uhr 30.
Betreten Sie bitte den Tischtennisraum ab 21 Uhr nicht mehr.
Rauch- und Alkoholverbot:
Im ganzen Haus und in allen Gebäuden (Ausnahme sind die Betreuerzimmer) gilt ein Rauchverbot.
Insbesondere herrscht in den Stallungen und Scheunen absolutes Rauchverbot - Brandgefahr!
Genauso gilt im Haus und auf dem Gelände ein Alkoholverbot für Minderjährige. Die Betreuer sind für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich.
Offenes Licht, Feuer:
Abgesehen von geplanten und bei der Heimleitung angemeldeten Lagerfeuern (vgl. Punkt 17) ist auf dem gesamten Gelände offenes Licht, also Kerzen, Feuer u.ä. verboten.
Besuche:
Besuche während des Heimaufenthalts bitte nur nach Absprache und Anmeldung bei der Heimleitung
Getränke und Süßigkeiten:
können gegenüber der Küche gekauft werden.
Lagerfeuer und Grillen:
Sind auf den dafür vorgesehen Feuerstellen möglich. Sie müssen von den Betreuern in der Küche angemeldet werden. Es besteht Aufsichtspflicht seitens der Betreuer, durch die auch sämtliche erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind.
Knüppelkuchenteig wird gerne bei rechtzeitiger Bestellung zubereitet.
Gipsfiguren:
die zum Bemalen von uns angefertigt wurden, werden von unseren Mitarbeitern gegen eine geringe Gebühr ausgehändigt und können nach Fertigstellung mitgenommen werden.
Druckerei:
Wenn Interessen für Setz- und Druckarbeiten besteht, müßte dies rechtzeitig angemeldet werden, damit dies in den täglichen Arbeitsablauf eingeplant werden kann.
Haftung:
Die Aufsichtspflicht obliegt in allen Fällen den jeweiligen Gruppenleitern.
Aus gegebenen Anlaß bitten wir, alle Einrichtungsgegenstände, Spiel- und Sportgeräte usw. pfleglich zu behandeln. Schäden, die während eines Durchganges entstanden sind, müssen bezahlt werden, wobei der jeweilige Gruppenleiter für uns der Ansprechpartner ist.
Gruppen, die hier ankommen, müssen Schäden, die sie festgestellt haben und die bei der Ankunft schon bestanden, bis 19 Uhr des jeweiligen Tages anzeigen, damit sie nicht bei der Abreise belastet werden können. Etwaige während des Aufenthaltes auftretende Schäden sind umgehend bei der Heimleitung zu melden und werden in der Folge abgerechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und um eingehende Instruktion Ihrer Gruppenmitglieder.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei uns wohl fühlen und sind gerne bereit, Ihnen jede mögliche Hilfestellung zu geben. Sollten Sie Wünsche oder Beanstandungen haben teilen Sie uns diese bitte mit.
Die Heimleitung
| Übersicht | Tips | Allgemeine Tips |
Tips für Reiterferien |
Tips für Schullandheimaufenthalte |